Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in begründeten Fällen diejenigen Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie von einer Reise zurücktreten oder eine Reise abbrechen.
5.1. Stornokosten können je nach Zeitpunkt des Rücktritts bis zu 90% betragen
Die Höhe der Stornokosten für einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen sind abhängig von dem Zeitpunkt, an dem Sie die Reise stornieren. Online-Tests sprechen von 20% des Reisepreises als Stornokosten bei frühzeitiger Stornierung, bei kurzfristiger Stornierung kann der Prozentsatz bei 90% liegen.
Achtung: Wenn Sie bei einem Flug oder sonstigem Reisebestandteil einen Tarif gebucht haben, der eine Stornierung der Leistung grundsätzlich ausschließt, dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung diese Kosten nicht. Nur stornierbare Leistungen können Sie auch versichern.
5.2. Umbuchungskosten bei verspätetem Reiseantritt werden oft nur geringfügig übernommen

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt oft die Kosten für eine Umbuchung.
Können sie aus einem versicherten Grund eine Reise nur verspätet antreten und müssen diese umbuchen, so übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten der Umbuchung. Diese sind oftmals begrenzt auf unter 100,– Euro. Wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Verspätung von mindestens zwei Stunden Schuld daran sind, dass Sie beispielsweise Ihren Flug verpassen, so ist dieses ebenfalls ein Leistungsgrund für eine Reiserücktrittsversicherung. Bitte bedenken Sie, dass Sie die Verspätung beispielsweise durch eine offizielle schriftliche Bestätigung nachweisen müssen. Zu spät los fahren oder Stau zählt nicht als Leistungsgrund.
Bitte prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung, ob die Differenz zu einem veränderten Tarif bei einer Umbuchung von Ihrer Reiserücktrittsversicherung übernommen wird.
Der Rücktransport bei Krankheit oder Unfall bei Reiseabbruch und die entsprechende Umbuchung wird meistens von der Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung mit abgedeckt. Dieses kann aber auch in einer Reiserücktrittsversicherung, meist als Bestandteil eines Reiseversicherungspakets, mit enthalten sein.
5.3. Quarantänekosten
Haben Sie eine Corona-Zusatzversicherung abgeschlossen, kommt beispielsweise die Allianz Reiserücktrittsversicherung auch für Ihre persönlichen Quarantänekosten auf. Jedoch nur, wenn Sie unverhofft an Corona erkrankt sind. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
5.4. Beratung durch die Versicherung
Auch eine Online-Versicherung berät Sie gerne zum Thema Reiserücktrittsversicherung. Sie können Ihre Versicherung in der Regel per E-Mail, Telefon oder Live-Chat erreichen. Einige Versicherer bieten auch eine informative App mit Konditionen, Tipps und Adressen an. Wir empfehlen Ihnen eine App nur dann, wenn diese für Sie als Service der Versicherung kostenlos ist.
5.5. Was Sie im Schadensfall tun müssen

Eine betriebsbedingte Kündigung ist ein Leistungsgrund für eine Reiserücktrittsversicherung.
Möchten Sie von Ihrer Reise zurücktreten oder Ihre Reise abbrechen, dann informieren Sie zunächst Ihren Reiseveranstalter. Dieser wird Ihre Reise stornieren oder umbuchen. Die Kosten dafür müssen Sie an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel beispielsweise direkt zahlen. Die Versicherung übernimmt keine Zahlungen für Sie.
Sie informieren parallel, also umgehend, Ihre Reiserücktrittsversicherung unter der in den Versicherungsbedingungen oder der Internetseite angegebenen Adresse. Oft geht das auch telefonisch. Bewahren Sie sämtliche Belege im Original auf. Ihre Versicherung wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie für die Schadensbegleichung von Ihnen benötigt.
Zudem sind in den Versicherungsbedingungen sogenannte Obliegenheiten, Verpflichtungen Ihrerseits, verankert. Verstoßen sie dagegen, muss die Versicherung nicht zahlen. Im Wesentlichen geht es darum, dass Sie den Schaden nicht vorsätzlich herbeiführen und die Versicherung nicht belügen.
5.6. Was die Versicherung im Schadensfall tut
Die Reiserücktrittsversicherung wird Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Geben Sie beispielsweise Krankheit als Rücktrittsgrund an, wird die Versicherung das ärztliche Attest prüfen. Übernimmt die Versicherung die Kosten des Schadenfalls, werden Ihnen die gezahlten Beträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen von der Versicherung im Rahmen der Versicherungssumme erstattet. Achten Sie genau darauf, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden. Manchmal lohnt es sich, auch auf zusätzliche Versicherungen zu setzen, wie eine spezifische Handyversicherung.
Wenn Sie sich mit der Versicherung nicht einigen können und es zu einem Streitfall kommt, dann tritt ein sogenannter Ombudsmann ausßergerichtlich als Streitschlichter auf. Die Adresse des Ombudsmannes ist auch in den Versicherungsbedingungen zu finden.
Tipp: Gehen Sie im Zweifelsfall bitte immer davon aus, dass Sie den Leistungsgrund nachweisen müssen. Bewahren Sie von Ihrer Reise und den Ihnen entstehenden Kosten im Falle eines Rücktritts oder Reiseabbruchs sämtliche Originalrechnungen und -belege auf.