Kaufberatung zum Reiserücktrittsversicherung-Test bzw. -Vergleich: Finden Sie mit unserer Hilfe Ihren persönlichen Reiserücktrittsversicherung-Testsieger!

Zusammengefasst im Überblick:
  • Eine Reiserücktrittsversicherung kann als Single- und Familienversicherung abgeschlossen werden. Achten Sie bei einer Familienversicherung darauf, bis zu welchem Alter Ihre Kinder automatisch mit versichert sind. Wenn zu Ihren Familienmitgliedern auch ein Hund zählt, wählen Sie eine Versicherung, die diesen mitversichert.
  • Möchten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die Sie auch bei Erkrankung durch eine Pandemie, beispielsweise Corona, mitversichert, dann erkundigen Sie sich vorab über die versicherten Leistungen. Online-Tests für Reiserücktrittsversicherungen weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung bei Pandemie oft separat abgeschlossen werden muss. Die Reiserücktrittsversicherung der Allianz beinhaltet nicht nur die Versicherung im Falle einer Erkrankung durch Corona, sondern übernimmt auch die Kosten einer persönlichen Quarantäne.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung kann für eine einmalige Reise oder für sämtliche Reisen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgeschlossen werden. Wenn Sie mehrmals jährlich beruflich oder geschäftlich unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen eine jährliche Reiserücktrittsversicherung.

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So vielfältig wie Reiseziele sind auch die Tarife einer Reiserücktrittsversicherung und deren Leistungen. Grundsätzlich gilt es, eine Reiserücktrittsversicherung von einer Reiseversicherung zu unterscheiden. Die Reiseversicherung schützt sie beispielsweise mit einer Auslandskrankenversicherung oder einer Reisegepäckversicherung und kann eine Rücktrittsversicherung mit enthalten. Die Reiserücktrittsversicherung ist spezialisiert auf die Erstattung von Storno- und Mehrkosten, falls Sie unerwartet Ihre Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Damit Sie die für Sie beste Reiserücktrittsversicherung finden können, haben wir für Sie auf COMPUTER BILD in unserem Vergleich Reiserücktrittsversicherungen 2023 / 2024 in einer Kaufberatung die wichtigsten Kriterien zusammengestellt. Zudem berücksichtigen wir die Ergebnisse zahlreicher Online-Tests für Reiserücktrittsversicherungen, beispielsweise von Stiftung Warentest und Ökotest, sowie Kundenbewertungen und Expertenmeinungen.

1. Wie und wann kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung kaufen bzw. abschließen möchten, dann ist unter anderem entscheidend, wie früh Sie Ihre Reise buchen. Wenn Sie langfristig planen und buchen, sind Sie auch mit der Reiserücktrittsversicherung flexibel. Die Versicherungsgesellschaft ermöglicht in vielen Fällen den Abschluss einer Versicherung bis 30 Tage vor Antritt der Reise, so beispielsweise bei der Allianz, die zuvor als Reiserücktrittsversicherung Elvia bekannt war, bei der Reiserücktrittsversicherung der ERV und der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur. Bei kurzfristigen Reisebuchungen gelten andere Bedingungen. Beispielsweise können Sie die Reiserücktrittsversicherung des ADAC auch nach Buchung der Reise abschließen.

1.1. Wenn Sie mit Buchung der Reise auch Ihre Rücktrittsversicherung abschließen, sind Sie auf der sicheren Seite

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Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich einfach online abschließen.

Wenn Sie Ihre Reise, online oder in einem Reisebüro, buchen, wird Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung oft mit angeboten. Die Reiserücktrittsversicherung gehört zur Kategorie der Reiseversicherungen. Das Versicherungspaket umfasst oft ebenfalls eine Reisekrankenversicherung, die bei Reisen ins Ausland notwendig ist, wenn nicht bereits in Ihrer privaten Krankenversicherung enthalten.

Die Stiftung Warentest hat diese Angebote unter die Lupe genommen und rät für eine Reiserücktrittsversicherung zu einem direkten Abschluss mit einer unabhängigen Versicherung, beispielsweise der HanseMerkur, TravelSecure, Allianz (ehemals Elvia als Marke der Allianz) oder der ERV. Sie begründet dieses damit, dass die Reiserücktrittsversicherung, aufgrund einer Provision, die das Portal von dem Hersteller, also in diesem Fall dem Anbieter der Versicherung, erhält, oft teurer ist als bei der Versicherung direkt. Zudem werden häufig nur Grundleistungen versichert und fast immer Tarife mit einer Selbstbeteiligung angeboten. Das Reiseportal selbst bietet keine eigenen Versicherungsleistungen an, sondern leitet Sie zu einem Versicherungs-Partnerunternehmen weiter. Daher empfehlen auch wir Ihnen eine günstige Reiserücktrittsversicherung direkt bei einem Versicherungsanbieter, die Sie unter anderem hier auf COMPUTER BILD in unserer Produktübersicht finden.

Bei einer Reise, bei der der Reisebeginn nach 30 Tagen oder mehr liegt, können Sie bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung buchen. Beginnt Ihre Reise in weniger als 30 Tagen, muss meistens am Tag der Reisebuchung, spätestens bis 3 Tage nach Reisebuchung auch die Rücktrittsversicherung gebucht werden, berichten Online-Tests für Reiserücktrittsversicherungen. Eine Ausnahme bietet hier der ADAC. Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC ist an keine Abschlussfristen gebunden. Das bedeutet, diese Reiserücktrittsversicherung ist nach Buchung noch möglich.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen, die nach Abschluss der Versicherung gebucht werden. Wenn die Reise bereits gebucht ist, gelten die obengenannten Fristen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Eine der größten Einschränkungen und Unsicherheiten während der Corona-Pandemie betrifft das Reisen. Viele Menschen müssen sparen, damit sie sich eine schöne Reise leisten können. Wenn die Reise aus verschiedenen Gründen nicht stattfinden kann, hilft Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall, nicht die gesamte Investition zu verlieren.

1.2. Kreditkarteninhaber sind oft automatisch mitversichert

Wenn Sie zu dem Typ Mensch gehören, der seine Reise gerne mit einer Kreditkarte zahlt, dann ist unter Umständen Ihre Reiserücktrittsversicherung automatisch mit der Reisebuchung mit abgeschlossen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob Ihre Kreditkarte bereits eine Reiserücktrittsversicherung und, wenn ja, zu welchen Konditionen beinhaltet.

Ebenso sind Karteninhaber der Mastercard-Gold mit einer Reiserücktrittsversicherung automatisch ausgestattet. Die Versicherungsleistungen und -bedingungen, die von Mastercard als besondere Leistungen ausgewiesen werden, können von Bank zu Bank unterschiedlich sein und von den Konditionen Ihres Kontos oder Girokontos abhängen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Bank und lesen Sie die Versicherungsbedingungen.

Voraussetzung für den Schutz über eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung ist die gesamte oder teilweise Reisebuchung mit jener Kreditkarte, je nach Bedingungen. Bei der Mastercard reichen, je nach ausgebender Bank, oft 50% des Reisepreises, damit die Rücktrittsversicherung der Mastercard-Gold eintritt. So können Sie beispielsweise Ihren Flug mit Ihrer Mastercard-Gold begleichen und Ihr Hotel separat bezahlen. Sie sind dann über Ihre Mastercard für den Reiserücktritt versichert, sofern Ihr Hotel nicht teurer ist als 50% des Reisepreises.

1.3. Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie bequem online oder per App buchen

Die meisten Anbieter, so beispielsweise auch die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur und der ERV, bieten einen Online-Abschluss an. Die Versicherungspolice wird Ihnen dann in der Regel per E-Mail zugesandt. Bietet das Versicherungsunternehmen eine Versicherungs-App an, so können Sie oft die Versicherung per App auch abschließen und sämtliche Daten einsehen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Reiserücktrittsversicherung der ERV und der ERGO Versicherung. Im Schadensfall haben sie über die App alle notwendigen Informationen und Adressen zur Hand.

Wie haben hier auf COMPUTER BILD für Sie die Buchungsmöglichkeiten einer Reiserücktrittsversicherung abschließend zusammengefasst:

Situation zu beachten
Reisenantritt in mehr als 30 Tagen
  • Versicherung kann in der Regel bis zu 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch versicherbar
  • über Reiseveranstalter und bei Versicherung direkt möglich
Reiseantritt in weniger als 30 Tagen
  • Versicherung kann in der Regel bis 3 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch versicherbar
  • über Versicherung möglich
Reise hat bereits begonnen
  • nur bei ausgewählten Anbietern möglich, beispielsweise dem ADAC
  • nur für Reiseabbruch möglich
Reise wurde mit einer Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung bezahlt
  • Versicherung muss nicht separat abgeschlossen werden
  • Reise muss ganz oder teilweise mit dieser Kreditkarte im Voraus bezahlt worden sein
  • Konditionen können je nach ausgebender Bank unterschiedlich sein

2. Welche Arten von Reiserücktrittsversicherungen gibt es?

Reiserücktrittsversicherungen können nach diversen Kriterien unterschieden werden. Hier auf COMPUTER BILD haben wir für Sie folgende Aspekte genauer betrachtet:

  • Reiserücktrittsversicherung für eine Reise oder für ein gesamtes Jahr
  • Versicherung für eine Einzelperson oder Familien und Gruppen
  • besondere Leistungen, beispielsweise für eine Pandemie wie Corona

2.1. Für eine Reise ist eine Einzelversicherung sinnvoll

Wenn Sie beispielsweise den großen Jahresurlaub, den Sie eventuell lange Zeit im Voraus planen und buchen, durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern möchten, dann ist eine Einzelversicherung für Sie zu empfehlen. Eine Einzelversicherung gilt einmal für die jeweils gebuchte Reise und kann mit und ohne Reiseabbruch abgeschlossen werden. Wir raten Ihnen, auf die maximal versicherte Reisedauer zu achten, die Sie unter anderem in unserer Vergleichstabelle finden.

2.2. Für längere oder häufigere Reisen empfiehlt sich eine Jahresversicherung

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Wer eine vermasselte Prüfung im Urlaub wiederholen muss, kann meistens die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung für ein Jahr gilt ab Buchung für alle zukünftigen Reisen der nächsten 12 Monate. Versichert ist jede einzelne Reise jeweils in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sollten Sie eine Reise unternehmen, die teurer ist als die Versicherungssumme, müssen Sie den Differenzbetrag entweder selbst zahlen oder die Versicherungssumme erhöhen.

Meist ist die maximal versicherte Reisezeit pro Reise unbegrenzt. Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Sie eine längere Reise innerhalb eines Jahres unternehmen wollen.

Haben Sie Ihre Familie mit einem Jahresvertrag versichert, dann gilt die Versicherung auch, wenn nur eine versicherte Person reist. Die dann gültige Versicherungssumme finden Sie jeweils in den Versicherungsbedingungen.

Nachstehend finden Sie die Vor- und Nachteile einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

    Vorteile
  • kann sich bereits ab der zweiten Reise im Jahr lohnen
  • gilt ab Buchung für alle Reisen innerhalb eines Jahres
  • kann bei teuren Reisen günstiger sein als eine Einzelversicherung
    Nachteile
  • muss gekündigt werden, sonst oft automatische Verlängerung
  • Versicherungssumme muss während Versicherungsdauer eventuell angepasst werden

2.3. Als allein reisende Person steht Ihnen ein Single-Tarif zur Verfügung

Wenn Sie alleine reisen oder die mitreisende Person nicht in Ihrem Haushalt wohnt, bietet sich für Sie ein Single-Tarif an. Sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen wollen, weil Ihr Reisepartner abspringt, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob dieser Umstand mitversichert ist. Andernfalls raten wir zu einem Gruppentarif für Sie und Ihre Reisepartner.

2.4. Für mehrere Personen aus einem Haushalt ist ein Familientarif ideal

Bei einer Familienversicherung sind zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene versichert plus eigene Kinder, Kinder entweder bis zum Alter von 18, 21 oder 25 Jahren, je nach Versicherung. Auch Adoptiv- und Pflegekinder gehören dazu. Reist ein Familienmitglied im Rahmen einer Jahresversicherung alleine, gilt die Versicherung auch für die allein reisende Person.

2.5. Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie beinhaltet den Versicherungsschutz auch bei Reiseabbruch

Müssen Sie wegen Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden, unvorhersehbaren Ereignissen Ihren Urlaub abbrechen, dann sind bestimmte Leistungen in einer Reiserücktrittsversicherung mit Urlaubsgarantie enthalten.

2.6. Corona-Schutz ist optional bei einigen Versicherungen extra buchbar

Während einige Versicherungen eine Pandemie als Grund für einen Reiserücktritt ganz ausschließen, bieten andere Versicherungen einen zusätzlichen Schutz für Corona an. Dazu gehören unter anderem die Reiserücktrittsversicherungen bei der Allianz, der HanseMerkur und dem mehrfachen Reiserücktrittsversicherungs-Testsieger, TravelSecure.

3. Welchen Schutz bietet eine Reiserücktrittsversicherung vor und während einer Reise?

Persönliche Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung gibt es viele, doch nicht alle Beweggründe lassen sich versichern. Die Leistungsgründe, damit eine Reiserücktrittsversicherung eintritt, müssen zum einen schwerwiegend und zum anderen unvorhersehbar sein.

3.1. Versicherte Gründe einer Reiserücktrittsversicherung vor einer Reise

Im Überblick können im Wesentlichen folgende Fälle zum Rücktritt von einer Reise führen und durch eine Rücktrittsversicherung abgedeckt werden. Die Stornierung der Reise muss vor Reiseantritt erfolgen.

Als Reiseantritt gilt bei einer Flugreise beipsielsweise der Check-In. Auch der Online-Check-In am Tag zuvor am Computer gilt bereits als Reiseantritt.

3.1.1. Unvorhergesehene schwere Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Tod

Bitte beachten Sie, dass Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorlegen müssen, das eine Reiseunfähigkeit bescheinigt. Bei einigen Versicherungen sind psychische Erkrankungen ausgeschlossen. War die Krankheit absehbar, beispielsweise durch eine Vorerkrankung, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein. Zum Buchungszeitpunkt der Reise darf eine Schwangerschaft noch nicht bestanden haben.

3.1.2.Impfunverträglichkeit

Wenn Sie eine Reise gebucht haben, für die Sie geimpft werden müssen und Sie den Impfstoff nicht vertragen, dann zählt dieses als einer der Leistungs-Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung.

3.1.3. Betriebsbedingte Kündigung oder Antritt einer neuen Stelle

Auch hierbei muss es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis handeln. Im Zweifelsfall muss der Arbeitnehmer entsprechende Nachweise beibringen.

3.1.4. Wiederholungsprüfung weil Sie oder ein Mitversicherter an einer Universität oder Schule durch eine Prüfung gefallen ist

Bitte beachten Sie, dass bei einigen Versicherungen dieser Leistungsgrund nur zählt, wenn der Prüfungstermin während des geplanten Urlaubs stattfindet.

3.1.5. Terrorgefahr

Terrorgefahr wird nur in Ausnahmefällen versichert, beispielsweise bei der Reiserücktrittsversicherung der EuropAssistance im Umkreis von 200 km des Reiseortes.

3.1.6. Schwerwiegende Erkrankung oder Unfall des Hundes

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Versicherung den Hund als Familienmitglied ansieht. Anders verhält es sich bei medizinisch notwendigen Hunden, beispielsweise bei einem Blindenhund. Möchten Sie Ihren Hund mit versichern lassen, dann raten wir Ihnen zu einer Reiserücktrittsversicherung der Barmenia Direkt oder der TravelSecure.

3.2. Der Urlaubsabbruch muss im Leistungspaket enthalten sein, um mit versichert zu sein

Die Grundversicherung einer Reiserücktrittsversicherung umfasst den Reiserücktritt vor Antritt der Reise. Soll der Abbruch einer Reise mitversichert sein, muss dieser vorab im Leistungsumfang mit vereinbart werden. Reiseabbruchschutz wird oft gemeinsam mit einer Unfallversicherung und Auslandskrankenversicherung im Paket angeboten. Wir raten Ihnen, vorab zu prüfen, welche Komponenten Ihrer Reiseversicherung bereits durch anderweitige Versicherungen, beispielsweise einer privaten Krankenversicherung, abgedeckt sind.

Im Wesentlichen entsprechen die Leistungsgründe des Urlaubabbruchs den Leistungsgründen eines Rücktritts vor Reisebeginn. Zusätzlich wird bei den meisten Versicherungen der Urlaubsabbruch mitversichert, wenn es Zuhause zu einem größeren Schaden kommt, beispielsweise einem Einbruch oder einem Wohnungs- oder Hausbrand. Dieser Leistungsgrund kann aber an die Bedingung geknüpft werden, dass der Schaden so groß ist, dass er den Wert einer bestimmten Summe übersteigt oder Sie zwingend zuhause anwesend sein müssen.

Die Reiserücktrittsversicherung und Corona

Die WHO (World Health Organization) hat Corona als Pandemie eingestuft. Bei den meisten Reiserücktrittsversicherungen wird eine Erkrankung durch eine Pandemie nicht mitversichert. Einige Versicherungen bieten aufgrund der aktuellen Lage eine Corona-Zusatzversicherung an. Ein Leistungsgrund für einen Reiserücktritt ist bei Corona auch dann nur gegeben, wenn Sie an Corona erkranken. Sie können dann von der Reise zurücktreten oder diese abbrechen. Die Allianz übernimmt zudem Quarantänekosten bei einer erkrankten Person. Kosten für eine allgemeine Quarantäne in einem Land, Reisewarnung wegen Corona sowie persönliche Angst in ein bestimmtes Land wegen des Coronavirus zu reisen, gelten nicht als Reiserücktrittsgrund und können nicht versichert werden.

4. Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Versicherungsschutz tritt ein mit Zahlung der Versicherungsprämie. Diese richtet sich nach dem Preis Ihrer Reise. Online-Tests für Reiserücktrittsversicherungen geben oft eine Vergleichsprämie auf Basis einer Reise von 100,– Euro an. Wir raten Ihnen, den Preis Ihrer Reise vorab genau zu kalkulieren. Bitte denken Sie dabei auch an Hotel- und eventuelle Mietwagenkosten.

Vor allem bei einer Grundversicherung zum Reiserücktritt fällt häufig eine Selbstbeteiligung an. Diese wird Online-Tests zufolge mit bis zu 20% angegeben. Wenn Sie eine Reise im Wert von 1.000,– Euro versichern und aufgrund kurzfristiger Stornierung 90%, also 900,– Euro Stornokosten anfallen, dann betrüge eine Selbstbeteiligung 180,– Euro. Wir raten Ihnen in jedem Fall zu einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung.

5. Welche Leistungen übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung und was muss man tun, um diese in Anspruch zu nehmen?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in begründeten Fällen diejenigen Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie von einer Reise zurücktreten oder eine Reise abbrechen.

5.1. Stornokosten können je nach Zeitpunkt des Rücktritts bis zu 90% betragen

Die Höhe der Stornokosten für einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen sind abhängig von dem Zeitpunkt, an dem Sie die Reise stornieren. Online-Tests sprechen von 20% des Reisepreises als Stornokosten bei frühzeitiger Stornierung, bei kurzfristiger Stornierung kann der Prozentsatz bei 90% liegen.

Achtung: Wenn Sie bei einem Flug oder sonstigem Reisebestandteil einen Tarif gebucht haben, der eine Stornierung der Leistung grundsätzlich ausschließt, dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung diese Kosten nicht. Nur stornierbare Leistungen können Sie auch versichern.

5.2. Umbuchungskosten bei verspätetem Reiseantritt werden oft nur geringfügig übernommen

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Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt oft die Kosten für eine Umbuchung.

Können sie aus einem versicherten Grund eine Reise nur verspätet antreten und müssen diese umbuchen, so übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten der Umbuchung. Diese sind oftmals begrenzt auf unter 100,– Euro. Wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Verspätung von mindestens zwei Stunden Schuld daran sind, dass Sie beispielsweise Ihren Flug verpassen, so ist dieses ebenfalls ein Leistungsgrund für eine Reiserücktrittsversicherung. Bitte bedenken Sie, dass Sie die Verspätung beispielsweise durch eine offizielle schriftliche Bestätigung nachweisen müssen. Zu spät los fahren oder Stau zählt nicht als Leistungsgrund.

Bitte prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung, ob die Differenz zu einem veränderten Tarif bei einer Umbuchung von Ihrer Reiserücktrittsversicherung übernommen wird.

Der Rücktransport bei Krankheit oder Unfall bei Reiseabbruch und die entsprechende Umbuchung wird meistens von der Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung mit abgedeckt. Dieses kann aber auch in einer Reiserücktrittsversicherung, meist als Bestandteil eines Reiseversicherungspakets, mit enthalten sein.

5.3. Quarantänekosten

Haben Sie eine Corona-Zusatzversicherung abgeschlossen, kommt beispielsweise die Allianz Reiserücktrittsversicherung auch für Ihre persönlichen Quarantänekosten auf. Jedoch nur, wenn Sie unverhofft an Corona erkrankt sind. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

5.4. Beratung durch die Versicherung

Auch eine Online-Versicherung berät Sie gerne zum Thema Reiserücktrittsversicherung. Sie können Ihre Versicherung in der Regel per E-Mail, Telefon oder Live-Chat erreichen. Einige Versicherer bieten auch eine informative App mit Konditionen, Tipps und Adressen an. Wir empfehlen Ihnen eine App nur dann, wenn diese für Sie als Service der Versicherung kostenlos ist.

5.5. Was Sie im Schadensfall tun müssen

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Eine betriebsbedingte Kündigung ist ein Leistungsgrund für eine Reiserücktrittsversicherung.

Möchten Sie von Ihrer Reise zurücktreten oder Ihre Reise abbrechen, dann informieren Sie zunächst Ihren Reiseveranstalter. Dieser wird Ihre Reise stornieren oder umbuchen. Die Kosten dafür müssen Sie an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Hotel beispielsweise direkt zahlen. Die Versicherung übernimmt keine Zahlungen für Sie.

Sie informieren parallel, also umgehend, Ihre Reiserücktrittsversicherung unter der in den Versicherungsbedingungen oder der Internetseite angegebenen Adresse. Oft geht das auch telefonisch. Bewahren Sie sämtliche Belege im Original auf. Ihre Versicherung wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie für die Schadensbegleichung von Ihnen benötigt.

Zudem sind in den Versicherungsbedingungen sogenannte Obliegenheiten, Verpflichtungen Ihrerseits, verankert. Verstoßen sie dagegen, muss die Versicherung nicht zahlen. Im Wesentlichen geht es darum, dass Sie den Schaden nicht vorsätzlich herbeiführen und die Versicherung nicht belügen.

5.6. Was die Versicherung im Schadensfall tut

Die Reiserücktrittsversicherung wird Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Geben Sie beispielsweise Krankheit als Rücktrittsgrund an, wird die Versicherung das ärztliche Attest prüfen. Übernimmt die Versicherung die Kosten des Schadenfalls, werden Ihnen die gezahlten Beträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen von der Versicherung im Rahmen der Versicherungssumme erstattet. Achten Sie genau darauf, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden. Manchmal lohnt es sich, auch auf zusätzliche Versicherungen zu setzen, wie eine spezifische Handyversicherung.

Wenn Sie sich mit der Versicherung nicht einigen können und es zu einem Streitfall kommt, dann tritt ein sogenannter Ombudsmann ausßergerichtlich als Streitschlichter auf. Die Adresse des Ombudsmannes ist auch in den Versicherungsbedingungen zu finden.

Tipp: Gehen Sie im Zweifelsfall bitte immer davon aus, dass Sie den Leistungsgrund nachweisen müssen. Bewahren Sie von Ihrer Reise und den Ihnen entstehenden Kosten im Falle eines Rücktritts oder Reiseabbruchs sämtliche Originalrechnungen und -belege auf.

6. Welche Reiserücktrittsversicherung empfehlen Tests im Internet?

Als Testsieger unter den Reiserücktrittsversicherungen geht mehrfach, unter anderem bei der Stiftung Warentest und auch in unserem Vergleich auf COMPUTER BILD, die TravelSecure hervor.

Sowohl Experten als auch Online-Tests raten grundsätzlich, die Notwendigkeit einer Reiserücktrittsversicherung zu überprüfen. Das maximale finanzielle Risiko beläuft sich auf die Kosten der Reise. Häufig sind Komponenten einer Reiseversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung bereits anderweitig abgedeckt. Business-Class-Tickets können oft kostenlos umgebucht werden, Stornokosten können in der Reiserücktrittsversicherung einer Kreditkarte enthalten sein und Reiseabbruchkosten im Rahmen einer Auslandskranken- oder Unfallversicherung.

7. Die wichtigsten Fragen für Sie abschließend zusammengefasst

7.1. Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Reisewarnung, beispielsweise bei Corona?

Sowohl Versicherungsexperten als auch Online-Tests für Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen verneinen dieses. Eine Reiserücktrittsversicherung bei Reisewarnung gilt zunächst nicht. Vielmehr wird auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes hingewiesen, die vor Reisebuchung zu beachten sind. Wenn, beispielsweise bei der Corona-Pandemie, einzelne Länder kurzfristig und unvorhergesehen als Risikoland ausgewiesen werden und eine Reisewarnung ausgesprochen wird, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Diese werden Ihnen Ihre Möglichkeiten in der entsprechenden Situation aufzeigen.

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7.2. Kann man die Reiserücktrittsversicherung stornieren?

Ja. Für die Reiserücktrittsversicherung gilt auch das Versicherungsvertragsgesetz. Es besagt in §8, dass für Versicherungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt. Der Widerruf muss in Textform bei der Versicherung eingereicht werden. Die entsprechende Adresse finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

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7.3. Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung, wenn jemand aus der Familie erkrankt, der nicht mitreist?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Krankheit von Angehörigen dann, wenn die Person zur Gruppe sogenannter Risikopersonen gehört. Diese Gruppe ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, umfasst aber im Wesentlichen alle näheren Angehörigen, Lebenspartner und pflegebedürftigen Personen. Für die genauen Angaben lesen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen.

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7.4. Kann man eine Reiserücktrittsversicherung ohne Grund in Anspruch nehmen?

Nein, Sie können nur auf Basis der versicherten Leistungsgründe die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Wenn Sie auf Ihr Urlaubsziel beispielsweise keine Lust mehr haben, dann müssen Sie die Kosten für eine Stornierung selbst tragen.

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7.5. Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Wann genau eine Reiserücktrittsversicherung greift, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Basis-Leistung stellen alle Krankheiten dar, sobald sie unerwartet auftreten und dadurch die Reise nicht durchgeführt werden sollte. Darüber hinaus kann eine Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristige Veränderungen im Berufsleben abdecken. Ein gutes Beispiel ist die Arbeitslosigkeit durch die betriebsbedingte Kündigung. Des Weiteren zählen je nach Anbieter auch Schäden am Haus oder die kurzfristige Ladung vor Gericht zum Eintritt der Versicherungsleistung.

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7.6. Was sichert eine Reiserücktrittsversicherung ab?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Reisekosten, wenn die Reise aus einem unvorhersehbaren Grund nicht angetreten werden kann. Einige Versicherer bieten auch erweiterte Reiserücktrittsversicherungen an. Diese beinhalten unter anderem die Kostenübernahme, sobald die Reise aus einem bestimmten Grund abgebrochen werden muss.

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