Auf Kamera-Attrappen mit Wandhalterung, Kamera-Attrappen mit Montagematerial oder Kamera-Attrappen mit Solar oder Batterien gehen wir im Verlauf des Vergleichs noch näher ein, wollen aber im ersten Schritt die Funktionalität und die Besonderheiten von Kamera-Attrappen in Tests im Internet vorstellen.
Wenn Kamera-Attrappen im öffentlichen Raum oder im Eigenheim verwendet werden, dann sollten Sie sich mit rechtlichen Voraussetzungen befassen. Die private Überwachung mit einer Videokamera gefährdet das Recht auf die „informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild“. Daher werden für die Nutzung der privaten Videoüberwachung vom Bundesgerichtshof feste Grenzen gesetzt.

Eine Kamera-Attrappe ist eine kostengünstige Möglichkeit, Einbrecher abzuschrecken.
Als Grundsatz gilt: Sie dürfen lediglich Ihr eigenes Grundstück überwachen. Jedes Filmen und Überwachen darüber hinaus ist gesetzlich verboten. Innerhalb der Grenzen des Grundstücks, also beispielsweise im Eingangsbereich bei der Haustür, ist eine Videoüberwachung allerdings erlaubt. Überwachungskameras am Haus sind also erlaubt, solange sie lediglich Ihr Grundstück filmen. Die Grundstücke Ihrer Nachbarn dürfen in keinem Fall gefilmt werden.
Die gute Nachricht: Kamera-Attrappen mit Funk filmen die Umgebung nicht. Es wird lediglich die Existenz eines Überwachungssystems nachgeahmt und Sie müssen sich dank Kamera-Attrappen mit DSGVO und Bildverwendung nicht beschäftigen. Aber auch Kamera-Attrappen mit Infrarot sollten weder das Nachbargrundstück noch öffentliche Wege vermeintlich filmen. Ansonsten erzeugen sie den Eindruck einer Überwachung, der auch für unbeteiligte Menschen ohne schlechte Absichten einen Überwachungsdruck erzeugt. Auch bei einer kleinen Kamera-Attrappe gilt: Die Kamera am Haus ist erlaubt, darf aber nicht auf gemeinsam genutzte Einfahrten oder Gehwege gerichtet sein.
Wenn Sie im Mehrfamilienhaus eine Kamera-Attrappe im Hausflur befestigen wollen, sprechen Sie sich mit anderen Mietern oder Eigentümern ab. Im Idealfall halten es alle für eine gute Idee und Sie können sich sogar die Kosten teilen.
In der Wohnung Überwachungskameras eingeschränkt nutzbar
Ihren Babysitter oder die Reinigungshilfe dürfen Sie nur per Kamera überwachen, wenn diese ihre Einwilligung geben oder konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Babys, Kleinkinder oder demente, pflegebedürftige Angehörige hingegen dürfen im Rahmen der Aufsichtspflicht überwacht werden, aber die Speicherung der Daten darf nur kurzfristig erfolgen.
Gut gemachte Kamera-Attrappen im Garten oder vor der Eingangstür schrecken viele Verbrecher alleine durch ihre Anwesenheit ab. Wo man echte Überwachsungskameras bei bestehendem Verdacht wohl auch gerne fast unsichtbar aufbauen würde, machen versteckte Kamera-Attrappen im Vogelhaus natürlich keinen Sinn. Denn der einzige Zweck der Kamera-Attrappe besteht darin, weithin gut sichtbar für Abschreckung zu sorgen.
Sorgen Sie sich begründet um Vandalismus an Ihrem Wagen, können Sie auch eine Kamera-Attrappe fürs Auto platzieren, wenn dieses auf Ihrem Grundstück steht. Wird auch die Auffahrt des Nachbarn vermeintlich mitgefilmt, sprechen Sie im Vorfeld miteinander. Sie können argumentieren, dass durch den bewusst gewählten Winkel der Kamera auch dessen Auffahrt oder Eingangsbereich stärker gesichert wird.
Im Abgleich zu echten Überwachungskameras dürfen Sie über die abschreckende Wirkung hinaus folgende Funktionen explizit nicht von einer Kamera-Attrappe erwarten:
- Keine Aufzeichnung von Tätern oder Tathergang.
- Durch fehlende Technik der Kamera-Attrappe wird kein Alarm ausgelöst.
- Keine Steuerung und Überwachung der Kamera-Attrappe via iPhone.
- Verschrecken als Kamera-Attrappe weder mit Licht noch mit akustischen Signalen.
Um echte Verbrecher abzuschrecken ist es sinnvoll, sich trotz Attrappe streng an die echten Vorschriften von Überwachungskameras zu halten. Ansonsten erkennt der Einbrecher nämlich nicht am fehlenden 230-V-Anschluss der Kamera-Attrappe, dass es sich um eine Fälschung handelt, sondern allein am Bereich, der vermeintlich gefilmt wird.

Eine Kamera-Attrappe sieht genauso aus wie eine echte Kamera, nimmt aber keine Bilder auf und hängt auch nicht im WLAN.